Die Honorargestaltung richtet sich nach Therapieverfahren und Therapieaufwand. Sie erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Der Honorarrahmen für 60-Minuten Behandlungszeit bewegt sich zwischen € 90,00 und € 150,00.
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten, abhängig vom gewählten Umfang des Versicherungsvertrages, Heilpraktikerleistungen.